Liebe Mitglieder und Tennisfreunde,

die Corona Ampel in Bayern steht auf rot, was leider bedeutet, dass ab sofort wieder einschneidende Maßnahmen im Tennisbetrieb angesagt sind.

Der aktuelle Stufenplan des BTV für die Nutzung unserer Sportanlage sieht die nachfolgenden Maßnahmen vor:

  • 2G+ im Innenbereich der Tennishalle (Kinder unter 12 Jahren und Schüler sind davon ausgeschlossen)
  • Nutzung der Duschen unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt
  • FFP-2 Maskenpflicht (für Schüler bis 16 Jahren reichen auch medizinische Masken)

Diese Regeln gelten ausnahmslos und müssen von jedem eingehalten werden!

Generell können wir als Tennisclub die Einhaltung nicht permanent überprüfen. Es ist die Aufgabe eines jeden Einzelnen dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen eingehalten werden. 

Evtl. anfallende Bußgelder sind ausschließlich durch den Verursacher zu tragen und der TC Rot-Gold Alzenau behält sich vor, Verstöße mit Anlagen- bzw. Hausverbot zu belegen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis.


Was die 2 G-Plus Regel für Gäste des TC Rot-Gold Alzenau genau bedeutet:

Der Zugang ist nur möglich mit aktuellem Test-Nachweis (PCR- oder Schnelltest durch geschultes Personal*) für:

  • vollständig Geimpfte (=15 Tage nach der letzten Impfung): Impfnachweis mittels Impfpass (per App/Papier/Impfpass)
  • Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach Positiv-Testung (PCR): Nachweis mittels PCR-Test inkl. Datum
  • auch Schüler*innen ab 18 Jahren müssen geimpft oder genesen sein
  • Ausnahme: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie
    noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt, unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden. Kinder über 12 Jahren allerdings nur zur eigenen Sportausübung.

Kontrolle der Impf- und Genesenen-Nachweise (per App/Papier/Impfpass) inklusive Ausweis

  • * Sie erhalten eine Bescheinigung über das Vorliegen oder das Nichtvorliegen einer Infektion
  • ** durch einen Schnelltest für Laien, welcher zu Hause selbst durchgeführt wird, kann kein Nachweis im Sinne der 2G-Plus Regel erbracht werden