Verein
Der Tennis-Club Rot Gold Alzenau e.V.
Keine Aufnahmegebühr!
Achtung: Nach fünf Jahren Mitgliedschaft reduziert sich der Beitrag für Erwachsene auf 210 €.
Preise
Beschreibung | Preis: |
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Neumitglied Erwachsene | 250€ |
Altmitglied (nach 5 Jahren) | 210€ |
Familienbeitrag (2 Erwachsene Vollzahler + Kind/er) | 420€ |
Ehepartner (Neumitglied) | 210€ |
Ehepartner (nach 5 Jahren) | 170€ |
Kinder / Jugendliche (7-17 Jahre, 0-6 Jahre beitragsfrei, Jugendliche 18-25 Jahre nur mit Ausbildungsnachweis)* | 70€ |
Passive Mitglieder | 45€ |
Schnuppermitgliedschaft Erwachsene (neu)** | 99€ |
Zweitmitgliedschaft Erwachsene (neu)*** | 75€ |
* Ausschlaggebend ist das Geburtsjahr.
** Die Schnuppermitgliedschaft gilt nur für ein Kalenderjahr. Anschließend wird der volle Jahresbeitrag eines Erwachsenen zur Zahlung fällig.
*** Die Mitgliedschaft in einem anderen Tennis-Verein (Vollzahler) muss jährlich bis zum 15. Januar für das jeweilige Kalenderjahr nachgewiesen werden. Die Zweitmitgliedschaft ist nur für das Kalenderjahr des Nachweises gültig, kann aber bei einem erneuten Nachweis verlängert werden. Unterbleibt der rechtzeitige Nachweis, wird der volle Jahresbeitrag eines Erwachsenen zur Zahlung fällig.
Arbeitsstunden
Alle aktiven Mitglieder von 16 bis 70 Jahren müssen Arbeitsstunden ableisten, dabei gelten folgende Regelungen:
– Wer am 01.01. noch keine 16-Jahre alt ist, muss keine Club-Arbeitsstunden leisten.
– Wer am 01.01. noch keine 71-Jahre alt ist muss Club-Arbeitsstunden leisten.
– Wer im ersten Quartal eintritt leistet 3 Stunden.
– Im zweiten Quartal sind es 2 Stunden.
– Im dritten Quartal nur noch 1 Stunde.
– Und wer im vierten Quartal eintritt, muss im ersten Jahr keine Arbeitsstunden leisten.
Verpflichtend sind 4 Arbeitsstunden jährlich, die bei Nichtableistung mit 15€/Stunde abgerechnet werden (Verrechnung erfolgt zum Jahresende).
Die Arbeitsstunden können sowohl in der Pflege unserer Anlage, der Mithilfe bei der Organisation von Veranstaltungen, der Unterstützung des Vorstands in der Öffentlichkeitsarbeit (Kommunikation, Medien, Mitgliederwerbung, Sponsoring, etc.) als auch in der Unterstützung des laufenden Spielbetriebs (Mannschaftsführer, Turnierorganisation, Jugendarbeit, etc.) geleistet werden.
Nähere Informationen dazu werden wir rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlichen.
Beendigung der Vereinsmitgliedschaft
Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist bis zum 15. November des laufenden Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem Vorstand bei der Geschäftsstelle einzureichen. Die Vereinsaustritt endet per 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.