Liebe Mitglieder, Eltern und Hallenbucher,

wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat daraufhin in einer Pressekonferenz verkündet, dass die Maßnahmen auch in Bayern „eins zu eins“ umgesetzt werden.

Nun steht nach Vorlage der >>8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!

Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen.

Was die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport bis 30. November 2020 konkret bedeuten:

  1. Tennisanlagen
    Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
  1. Trainings- und Spielbetrieb
    Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden (Doppel ist also nur in dem eher seltenen Fall möglich, wenn alle vier Spieler/innen aus einem einzigen Hausstand kommen!). Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt, das Training von Geschwisterkindern ist dagegen nichtgestattet. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebensowenig die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

Wir appellieren an die Vernunft unserer Tennisspieler, sich strikt an die genannten Vorgaben sowie die allgemein gültigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie zu halten! Bitte achten Sie auch auf ausreichende Lüftung nach der Trainingseinheit sowie das Eintragen in die Namenslisten, welche in der Vorhalle ausliegen.

Bezüglich möglicher Trainingsaktivitäten nach den Herbstferien im Kinder- und Jugendbereich im Rahmen der oben genannten Einschränkungen stehen wir in engem Austausch mit der Tennis Academy und werden die Eltern darüber im Laufe der kommenden Woche gesondert informieren.

Bleiben Sie und ihre Familie gesund und munter! 

Der Vorstand